Fahrrad und SUB Board Verleih
E-Fahrrad Verleih Notfallreperatur
Ein modernes Fahrrad für den täglichen Gebrauch oder einer längeren Tour um die Gegend zu erkunden steht für unsere Gäste bereit.
Winora Sinus iX10 27.5" Wave grau
Unsere E-Bike Trekking

E- Bike Tour/Trekking
Winora Bosch CX Mittelmotor
- Leistungstarker Bosch PowerTube 500 Wh Akku
- Zuverläsige Shimano Deore 10-Gang Kettenschaltung
- Hydraulische Shimano MT400 Scheibenbremsen
- Bequeme SR Suntour NEX E25-HLO Federgabel
- Zul. Gesamtgewicht 130kg
- Akkukapazität: 500 Wh
- Display: Bosch Purion
- Ladegerät: Bosch Standard Charger 4A
- Ganzer Tag: 33,00 €
- 3 Tage/ 80 €
- Eine Woche: Preis auf Anfrage
Kreidler Vitality Eco 7 CX Wave
E-Bike Allrounder

Unser E- Bike Allrounder
Kreidler Vitality Eco 7 CX Wave
Mit langen Touren und schönen Erlebnissen das Wochenende oder den Urlaub genießen? Kein Problem mit unseren Vitality Eco Modellen
dafür ist unser komfortables E-Bike gemacht. Das Rad kommt mit einer Wave Rahmenform & kann sowohl von Männern als auch Frauen einfach gefahren werden.
Der verbaute Bosch (Gen.4 ) Cx Motor mit kraftvollen 85NM Drehmoment & 500WH Batterie (bis zu 120KM Reichweite), sowie ein großzügiger 9-fach Shimano Antrieb sorgen für ausreichend Schub & Unterstützung auf Deiner Tour. Desweiteren gibt es eine pannensichere Bereifung um ärgernissen vorzubeugen. So wir jede Ausfahrt zu einem schönen Erlebnis.
- Ganzer Tag: 33,00 €
- 3 Tages Special: 80,00 €
- Eine Woche: Preis auf Anfrage
BIANCHI E-VERTIC C-TYPE
E-Bike Allrounder

Unser E Bike für Stadt und Straße
- Leistungstarker Bosch PowerTube 500 Wh Akku
- Zuverläsige Shimano Deore 10-Gang Kettenschaltung
- Hydraulische Shimano MT400 Scheibenbremsen
- Bequeme SR Suntour NEX E25-HLO Federgabel
- Zul. Gesamtgewicht 130kg
- Akkukapazität: 500 Wh
- Display: Bosch Purion
- Ladegerät: Bosch Standard Charger 4A
- Ganzer Tag: 33,00 €
- 3 Tage/ 80 €
- Eine Woche: Preis auf Anfrage
Cube STEREO 150 RACE
Unsere Bike fürs Gelände/Wald

Unser Bike fürs Gelände
Unser Bike All-Mountain/Enduro Cube Stereo 150 Race
Vollgefedert durchs Gelände? Kein Problem mit unseren Cube Stero 150 Race.
Die 150 mm Federweg und gute Reifen geben dem Bike den benötigten Grip durch den Wald oder auf Kiesel & Schotterwegen. Verstellbare Sattelstütze, 11Gänge, Schutzblech vorne/hinten.
- Ganzer Tag: 25,00 €
- 3 Tages Special: 60 €
- Eine Woche: Preis auf Anfrage
Weitere Fahrräder ohne Motor auf Anfrage ab 10 Euro/Tag
Unsere Fahrräder
Unkomplizierte Verfügbarkeit der Räder auch spontan. Auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet. Rückgabe auch nach 18 Uhr durch Absprache möglich. Wir halten unsere Fahrräder stehts verkehrstauglich und instand.
Stand up Paddle Boards
Unsere Boards für eine eine Fahrt auf dem Bodensee. Noch am selben Tag verfügbar falls vorhanden.
Sicherheit
Zu jedem Fahrrad wird ein sicheres Schloss mitgebeben. Es werden ebenso Ansperrmöglichkeiten an unserem Gebäude installiert die für Sie reserviert sind. Nachts über bitte ich sie die Fahrräder/Boards ins Gebäude zu stellen.
Unsere SUP Boards
AQUA MARINA MOANA
Supboard

AQUA MARINA MOANA- Freeride SUP für Erwachsene
Ideal für Anfänger
- Das Board ist ein bischen breiter und höher es liegt ruhiger und sicherer auf dem Wasser
- Einsatzgebiet: Touring, seichte Gewässer, Flüsse und Seen, gemütliches Paddeln
- Konstruktion: MFT – Monoque Fusion Technologie
- Dropstitch PVC mit verschweißter Seitennaht und PVC-Seitenband
- Geringes Gewicht bei maximaler Steifigkeit
- Fahrergewicht: ca. 180 kg
- Länge 327 cm (10’8″)
- 2 Trage-/Haltegriffe aus Neopren
25 Euro/Tag
Conser.CH
Supboard
Conser.CH – Freeride SUP für Erwachsene
Ideal für sportliches fahren
- Das Board ist für mehr Geschwindigkeit ausgelegt.
- Einsatzgebiet: Touring, seichte Gewässer, Flüsse und Seen
- Geringes Gewicht bei maximaler Steifigkeit
- Fahrergewicht: ca. 180 kg
- griffige Standfläche (5 mm EVA-Diamond Lage)
- 2 Trage-/Haltegriffe aus Neopren
25 Euro/Tag
Notfall Reperatur
Selbstverständlich helfe ich ihnen im Notfall und repariere ihr Fahrrad bei einer Panne. Bitte rufen sie mich an oder schreiben mir eine E-mail.
Der Ablauf
Die Freizeitgegenstände stehen nur den Gästen der Ferienwohnungen Da Salvatore zur Verfügung Rechnnungstellung und Abwicklung erfolgt über Martins Fahrradverleih.
Über unsere E-mail können Sie alle wichtigen Daten eingeben und eine Anfrage stellen. Innerhalb kürzester Zeit wird Ihnen eine Bestätigung gesendet.
Mietvertrag unterschreiben. Kaution hinterlegen. Oder auf unser Kautionskonto überweisen.
Im Büro oder im Schlüsseltresor (Code per E-mail) den Schlüssel abholen. Übergabe.
Touren mit dem Rad nach Lindau Bodensee
Um den Bodensee herum gibt es wunderschöne Strecken und Touren die man mit dem Fahrrad erkunden kann.
Bestimmungen und Richtlinen
AGBs
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wie kann ich Fahrräder/Boards buchen?
Sie können mich direkt per E mail kontaktieren um eine Anfrage zu stellen. Die wichtigsten Daten die ich benötige sind:
Vollständiger Name
Körpergröße ( dient zur Ermittlung des richtigen Fahrrads/Boards)
Wohnungsnummer
Datum des gebuchten Zeitraums
Email/Telefon ( Bitte verwenden Sie die E-mail mit der ihr Apartment gebucht wurde)
Datenschutzrichtlinien
Datenschutzerklärung
In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung dieser Website.
Verantwortlicher
Martin Guardia
Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Daten beim Websiteaufruf
Wenn Sie diese Website nur nutzen, um sich zu informieren und keine Daten angeben, dann verarbeiten wir nur die Daten, die zur Anzeige der Website auf dem von Ihnen verwendeten internetfähigen Gerät erforderlich sind. Das sind insbesondere:
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- Datum und Uhrzeit der Anfrage
- jeweils übertragene Datenmenge
- die Website, von der die Anforderung kommt
- Browsertyp und Browserversion
- Betriebssystem
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Darüber hinaus können Sie verschiedene Leistungen auf der Website nutzen, bei der weitere personenbezogene und nicht personenbezogene Daten verarbeitet werden.
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- Sie haben ein Auskunftsrecht bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die der Verantwortliche verarbeitet (Art. 15 DSGVO),
- Sie haben das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden Daten, wenn diese unrichtig oder unvollständig gespeichert werden (Art. 16 DSGVO),
- Sie haben das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
- Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 18 DSGVO),
- Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
- Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO),
- Sie haben das Recht nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (Art. 22 DSGVO),
- Sie haben das Recht, sich bei einem vermuteten Verstoß gegen das Datenschutzrecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständig ist die Aufsichtsbehörde an Ihrem üblichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder am Ort des vermuteten Verstoßes.
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Wahlmöglichkeit
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Kontakt
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz bei der Firma Fahrradverleih Martin Guardia haben, können Sie sich an Herrn Martin Guardia wenden. Diese steht Ihnen bei Anregungen oder Beschwerden zur Verfügung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Fahrräder
- Übergabe des Fahrrades an Dritte
Mieter ist die im Vertrag benannte Person. Grundsätzlich ist nur diese Person zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigt. Übergibt der Mieter das Fahrrad an Dritte, so haftet er grundsätzlich für alle Schäden, die an dem Fahrrad durch den Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Folgeschäden.
- Mietdauer, Übergabe, Rückgabe und Mietzins
Der vereinbarte Mietzins ist bei Übergabe fällig. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrad wird ein anteiliger Mietzins nicht erstattet. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Für die verlängere Mietzeit (in Tagen) wird der Mietzins nacherhoben. Fahrräder, die zum Ganztagestarif angemietet werden, sind bis 18:00 Uhr zurückzugeben, es sei denn, es wird ein individueller späterer Abgabetermin vereinbart. Sollte der Mieter die angemieteten Fahrräder nicht bis 18:00 Uhr zurückgeben, ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 100,00 € pro Fahrrad zu verlangen. Der Mieter überzeugt sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des Fahrrades und teilt eventuelle Mängel und Schäden unverzüglich mit. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich vor Übernahme des Fahrrades vorzunehmen und im Mietvertrag zu vermerken. Nachträgliche Reklamationen sind nicht zulässig und werden nicht anerkannt. Die gemieteten Fahrräder und dessen Zubehör gemäß Mietvertrag sind vollzählig und mit der Ausstattung bei Übergabe des Fahrrades zurückzugeben. Das Fahrrad ist im sauberen, gepflegten Zustande und frei von Schäden zurückzugeben. Alle Schadensfälle, sowie Stürze oder Unfälle des Rades sind dem Vermieter bei Rückgabe unverzüglich anzuzeigen, damit dementsprechend das Fahrrad überprüft werden kann.
- Haftungsausschluss des Vermieters
Jeder Mieter ist für sich selbst und auch für das gemietete Fahrrad verantwortlich. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bzw. Übernahme des Fahrrades erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen, mangelfreien Zustand des Fahrrades an. Die Haftung des Vermieters auf Sach- und Personenschäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zu- rückzuführen sind.
- Haftung des Mieters
Mit der Übergabe des Fahrrades einschließlich Zubehör und Schloss geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Leihgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten. Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftungsregelung, wenn er das Fahrrad beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Fahrrad, abgesehen von Verschmutzung und Abnutzung im Rahmen einer üblichen Nutzung, in den selben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Folge- kosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallskosten. Sollte das Fahrrad während der Nutzung aufgrund Verschuldens des Mieters oder eines Verschuldens Dritter betriebsuntauglich werden, so hat der Mieter es auf eigene Kosten zum Vermieter zurück zu transportieren. Es besteht kein Anspruch des Mieters auf Rückholung des Fahrrades in diesen Fällen, es sei denn, das Fahrrad wird aufgrund eines Mangels am Fahrrad betriebsunsicher.
- Nutzung des Fahrrades
Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung des Fahrrades, der Transport ein oder mehrerer zusätzlichen Personen z. B. auf dem Gepäckträger, die Überladung eines Fahrrades, das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrrad offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Der Mieter hat sich gemäß den im Straßenverkehr geltenden Regeln fortzubewegen. Ausdrücklich verboten ist das Hin- aus- oder Herunterfahren von Treppenstufen sowie das Überfahren von Bordsteinkanten oder vergleichbaren Hindernissen. Ferner ist es untersagt, das Fahrrad auf Downhill Strecken oder Bike-Parks zu benutzen. In diesem Falle verpflichtet sich der Mieter, bei unsachgemäßer Nutzung eine Vertragsstrafe von 350,00 € zu bezahlen.
- Schäden am Fahrrad und dessen Zubehör
Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden bei Rückgabe des Fahrrades anzuzeigen, siehe Ziffer 2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung dieser Verpflichtung fällt eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 350,00 € an. Bei einem Unfall, bei dem das Fahrrad einen Schaden erleidet, ist der Mieter in jedem Fall, auch bei Bagatellschäden, verpflichtet, den Unfallhergang von der Polizei aufnehmen zu lassen. Bei selbstverschuldeten Unfällen haftet grundsätzlich der Mieter für Schäden am Fahrrad und daraus entstehende Folgeschäden sowie für die zu verantwortenden Fremdschäden. Bei fremd verursachten Schäden haftet der Verursacher für Schäden und Folgeschäden; um spätere Schuldfragen zu klären, ist des- halb der Unfallhergang von der Polizei aufzunehmen. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässig und mutwillig verursachte Schäden wie Kratzer, Schäden durch Umfallen des Fahrrades usw., sowie für Schäden, die aus der Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Dies schließt auch Folgeschäden ein. Sinngemäß gelten oben genannte Bedingungen auch dann, wenn es zu Schäden durch Vorgänge kommt, bei dem mehrere Mieter beteiligt sind, unabhängig davon, ob die Mieter in einer Gruppe sind oder nicht. Andere Werkstätten als die des Vermieters, darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung oder vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen, andernfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst, sowie eventuelle Mehrkosten durch erneute Reparatur. Im Falle einer Beschädigung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des Schadens zu bezahlen zzgl. etwaiger Sachverständigenkosten und Mietausfallkosten. Bei Verlust des Fahrradschlosses oder -Schlüssels oder Beschädigung/Verlust des Schlosses ist eine Vertragsstraße von 50,00 € zu zahlen. Der Vermieter ist ferner berechtigt, pro Schadenfall eine Bearbeitungspauschale von 15,00 € zu verlangen.
- Diebstahl/Verlust
Der Mieter haftet grundsätzlich für Diebstahl, da es während der Mietdauer in seiner Kraft liegt, das Fahrrad entsprechend zu sichern und zu bewachen. Das Fahrrad ist gegen Diebstahl zu schützen. Ein Diebstahl ist unverzüglich an den Vermieter zu melden, ebenso ist der Diebstahl der Polizei zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, das Diebstahlprotokoll der Polizei an den Vermieter zu übergeben. Im Falle eines Diebstahls hat der Mieter den Wert des Fahrrades zu ersetzen, einen Mietausfall sowie eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 50,00 € zu bezahlen.
- Vertragsänderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
- Formerfordernis/salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird diesem Vertragsverhältnis eine Regelung zugrunde gelegt, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen behalten unverändert ihre Gültigkeit.
- Stornobedingungen
Stornierungen von Buchungen sind nur schriftlich bzw. per E-Mail möglich. Sollte die Stornierung bis zu 72 Stunden vor Beginn des Mietverhältnisses erfolgen, fallen keine Stornokosten an. Sollte die Buchung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, dabei zu 24 Stunden vor Mietantritt, ist der Mieter verpflichtet, 50 % des Gesamtmietzinses als Stornokosten zu bezahlen. Sollten Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor dem Beginn des Mietverhältnisses erfolgen, sind 100 % des Gesamtmietpreises als Stornokosten zu bezahlen. Die Stornokosten können höher oder niedriger anzusetzen sein, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist oder der Vermieter nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
- Datenverarbeitung
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden das Rechnungszustellung und andere Abwicklungen per E Mail bzw. online übermittelt werden. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Da die Firma Da Salvatore und die Fahrradvermietung getrennt voneinander agieren erklärt sich der Mieter einverstanden die Datenerfassung und Ablauf über Da Salvatore abzuwickeln.
12. Kaution
Es ist eine Kaution von 250 Euro für unsere E-Bikes zu hinterlegen. Die Kaution kann auf unser Kautionskonto im voraus überwiesen werden. Selbstverständlich bekommen Sie die gesamte hinterlegte Summe wieder zurück vorausgesetzt das Fahrrad ist im ursprünglichen Zustand.
Boards
Bedinnungen für die Vermietung von SUP Boards
1. Mietgegenstand
Der Vermieter betreibt einen Verleih von Stand Up Paddle Boards und überlässt bei bestehender Verfügbarkeit dem Mieter ein Paddle Board incl. Paddel zu den in der Preisliste angeführten Konditionen. Die Benutzung der SUP Boards und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr, eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag vor Ort persönlich durch einen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
2. Nutzung
Der Mieter bestätigt die Richtigkeit der angegebenen Personalien. Zur Nutzung der Mietgegenstände ist grundsätzlich nur der Mieter berechtigt. Übergibt der Mieter das Paddle Board dennoch an Dritte, so haftet er für alle Schäden, die durch den Dritten verursacht wurden. Die Nutzung des Paddle Boards darf ausschließlich in den dafür vorgesehenen Gewässerabschnitten erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer zur Rückgabe aller Mietgegenstände am Ausgabeort.
3. Preise
Die Nutzung erfolgt zu den vereinbarten Preisen. Bei vorzeitiger Rückgabe des Paddle Boards erfolgt keine anteilige Refundierung des Mietpreises. Eine Verlängerung der Mietdauer kann nur mit Rücksprache des Vermieters erfolgen. Wird das Paddle Board nicht bis spätestens Ende der vereinbarten Zeit zurückgegeben, so hat der Mieter dem Vermieter den Preis für jede angefangene Stunde zu zahlen.
4. Haftung des Mieters
Die Nutzung des Paddle Boards erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übergabe des Paddle Boards und endet erst mit der Rückstellung der Mietgegenstände im Sinne des Punkt 2. Mit der Übernahme des Paddle Boards erkennt der Mieter den mangelfreien Zustand dieses und gegebenenfalls zusätzlich gemieteter Gegenstände an. Etwaige Beanstandungen sind vorab schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Der Mieter haftet insbesondere für fahrlässige und mutwillig verursachte Schäden und für solche, die aus einer Verletzung der Mietbedingungen resultieren. Für Schäden, die durch einen Dritten verursacht wurden, haftet der Mieter, wenn er diesem das Paddle Board zur Nutzung überlassen hat. Im Falle einer Beschädigung ist vom Mieter volle Genugtuung zu leisten.
5. Diebstahl/Verlust
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände während aufrechter Mietdauer entsprechend zu sichern und zu bewachen, sodass dieser grundsätzlich für Diebstahl, Beschädigung, Teilverlust oder Verlust dieser Mietgegenstände bis zur Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes haftet.
6. Mängelanzeige
Der Mieter verpflichtet sich alle während der Mietzeit auftretenden Mängel bei Rückstellung des Paddle Boards unverzüglich anzuzeigen und im Falle eines Diebstahles dies dem Vermieter weiterzuleiten sowie die zuständige Polizeidienststelle zu benachrichtigen.
7. Gefahren beim Stand Up Paddling
Der Mieter wird vom Vermieter vorab über alle möglichen Gefahren auf dem jeweiligen Gewässer aufgeklärt. Insbesondere zählen dazu der Umgang mit Schiffsverkehr, Wellenschlag, Strömungen sowie Windanfälligkeit des Paddleboards.
Der Mieter versichert, dass er/sie körperlich gesund und ein sicherer Schwimmer ist. Weiterhin stellt der Mieter den Vermieter von sämtlichen Haftungsansprüchen frei. Eingeschlossen sind herbei sämtliche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, sowie sämtliche Ansprüche, die er/sie oder seine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Weiterhin stelle der Mieter den Vermieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden infolge der Benutzung erleiden. Alles erfolgt auf eigene Gefahr.
Adresse
- Rotkehlchenweg 11 88048 Friedrichshafen
- 01732108155
- ferienwohnungen@dasalvatore-wasserburg.de
Öffnungszeiten
Montag bis Sonntag von
9.00 bis 23.30 Uhr
Diensttag Ruhetag
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